Steuerprogression

Unter Steuerprogression in der Einkommensteuer versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Dies führt zu einer steigenden steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen.




Bis 1989 wurden für die Festlegung des stetigen Anstiegs des Grenzsteuersatzes Polynome verwendet, wobei der Anstieg bei höheren zu versteuernden Einkommen abflachte. Seit 1990 werden eine oder mehrere Geradengleichungen benutzt, die zu einem oder mehreren linear ansteigenden Grenzsteuersätzen führen. Die Geradengleichungen sind einfacher zu berechnen, und führen zu einer stärkeren Umverteilung von höheren Einkommen zu niedrigeren Einkommen. In der politischen Diskussion werden die lineare Progression (derzeitiges Recht) und der Stufentarif diskutiert.




Die Verfahren zur Berechnung des Einkommensteuertarifs sind in der Tarifgeschichte des Bundesfinanzministeriums mit Formeln und Tabellen beschrieben. Dort ist auch die ab 1990 erfolgte Vereinfachung der Berechnung des Steuersatzes dokumentiert.




Der so genannte Eingangssteuersatz beträgt für das Jahr 2005 15%, der Spitzensteuersatz 42%. Der lineare Anstieg dazwischen ist in zwei Geraden aufgeteilt. Diskutiert werden Vereinfachungen, z.B. nur eine Gerade oder zwei Stufen.




Bei der linearen Progression steigt der Grenzsteuersatz in einem oder mehreren Bereichen zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz linear an.

Beim Stufentarif wird auf einen linearen Anstieg des Steuersatzes verzichtet. Stattdessen gibt es Stufen, ab denen für jeden Euro über der Stufe der höhere Steuersatz zur Anwendung kommt. Im Gegensatz zu weitverbreiteten Annahmen kann es bei diesem Vorgehen beim Erreichen einer höheren Stufe nicht zu Nettoeinkommensverlusten kommen.

Stufentarife setzen sich aus einem oder mehreren konstanten (flach verlaufenden) Grenzsteuersätzen zusammen. Auch hier kommt es aber zu einem einkommensabhängigen Anstieg des effektiv ein Einkommen belastenden Steuersatzes, der als "Durchschnittssteuersatz" (gelegentlich auch als "Durchschnittsteuersatz") bezeichnet wird. Das ergibt sich aus der Art der Berechnung dieses Steuersatzes aus einem oder mehreren Grenzsteuersätzen eines Steuertarifes, dem Einkommen und einem Grundfreibetrag.

Selbst bei einem einstufigen Tarif ("Flat Tax") führt das Zusammenwirken von Freibetrag und Grenzsteuersatz (auch "Grenzbelastung" genannt), bei der Berechnung des letztendlich für die Besteuerung entscheidenden Durchschnittssteuersatzes (auch "Durchschnittsbelastung" genannt), zu einem mit dem Einkommen ansteigenden Durchschnittssteuersatz. Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen nähert sich die tatsächliche Steuerbelastung (Durchschnittsteuersatz) abflachend dem Grenzsteuersatz an. Man spricht von einer indirekten Progression, da der Steuersatz selbst nicht progressiv ist, sondern nur die sich ergebende Belastungskurve (gemessen am Durchschnittsteuersatz) progressiv ist.




Gemeinsam haben alle in Deutschland bestehenden und diskutierten Verfahren zur Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen, dass sie mit befriedigender Genauigkeit in wenigen Zeilen beschrieben werden können. In mit bloßem Auge lesbarer Schrift reicht für die Beschreibung der Berechnung in allen Fällen eine Fläche von der Größe etwa eines Bierdeckels aus. Die für die Berechnung des Steuersatzes erforderliche Zeit liegt in allen Fällen unter fünf Minuten.




Vor der Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen muss erst das zu versteuernde Einkommen selbst ermittelt werden. Komplex wird die Steuerberechnung durch eine Vielzahl von Sonderregelungen und Verordnungen, die bei der Ermittelung des zu versteuernden Einkommens vor der Berechnung des Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Da hierbei der Aufwand zwischen mehreren Stunden und mehreren Tagen beträgt, oft Fehler auftreten und viele Nachweise zu erbringen sind, hat im Vergleich dazu die Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen keine Bedeutung für Maßnahmen zur Steuervereinfachung.




Angesichts der vergleichsweise geringen Komplexität der Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen kann die Steuerprogression vorwiegend nach Maßgabe politischer Entscheidungen gestaltet werden. Das führt zu der Notwendigkeit, die Wirkung eines Steuertarifes auf unterschiedliche Einkommen beurteilen zu können.




An der Gestaltung der verschiedenen Tarife der Tarifgeschichte ist die Wirkung der Progression nicht genau erkennbar. Es kann nur im groben Vergleich zwischen unterschiedlichen Verläufen des Grenzsteuersatzes abgeschätzt werden, wie sich eine Tarifgestaltung auf niedrige, mittlere und hohe Einkommen auswirkt. Das erschwert die Diskussion über die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung von Steuertarifen.



Der Grad der Umverteilung der Einkommen durch einen Steuertarif ist jedoch sehr gut messbar. Dazu wird die Ungleichverteilung aller Einkommen vor und nach der Besteuerung verglichen. Im Jahr 1995 ergibt sich zum Beispiel mit den Daten des Bundesamtes für Statistik (Jahrbuch 1999, Kapitel 20.10.4) eine Verringerung der mit dem Gini-Koeffizienten dargestellten Einkommensungleichverteilung um 4%, weil durch die Einkommensbesteuerung der Gini-Koeffizient von 42% auf 38% sinkt.



Durch progressive Einkommensbesteuerung sinkt die



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