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Regionale Förderung für das eigene Heim

Im Rahmen des Wohnungsraumförderungsgesetzes (WoFG) bieten die Bundesländer - und häufig sogar die Kommunen - eigene Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus.

Der Bund gibt dabei die Rahmenbedingungen vor, möchte vor allem einkommensschwache Familien unterstützen. Die Länder und Kommunen legen dann die Programme auf, übernehmen die konkrete Ausgestaltung selbst.

Gefördert wird dabei der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), die Modernisierung von Wohnraum, der Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum und der Erwerb bestehenden Wohnraums (geregelt in §2 WoFG). Wichtig: Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt worden sein, sonst gibt es kein Geld mehr.

Rahmenbedingungen des Wohnungsbauförderung


Hier gibt es kurz zusammengefasst die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Wohnungsbauförderung (geregelt in § 9 des WoFG).

  • 1-Personen-Haushalt: maximal 12.000 Euro Einkommensgrenze
  • 2-Personen-Haushalt: maximal 18.000 Euro Einkommensgrenze
  • jede weitere Person: 4.100 Euro
  • für jedes Kind zusätzlich: 500 Euro
  • abgezogen werden vom Bruttoeinkommen werden 10-Prozent-Pauschalen jeweils für gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und Steuerzahlung


Die Rahmenbedingungen für die staatliche Wohnungsbauförderung sind im Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) geregelt, das zuletzt im März 2009 geändert wurde.

Wohnraumförderung von der Kommunen und Bundesländer

Kommunen müssen keine weiteren Unterstützungsmöglichkeiten anbieten, machen es aber manchmal doch. Die Ausgestaltung ist hier entsprechend unterschiedlich. Eine gute Selbstinformation im Rathaus kann deshalb nicht schaden. Überblicksseiten der jeweiligen Bundesländer zur Wohnraumförderung sind ein erster Einstieg in die Materie.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Die verschiedenen Möglichkeiten der regionalen - und staatlichen – Förderung sind vielseitig und von Ort zu Ort unterschiedlich. Oftmals zeigen sich die zuständigen Bundesländer kulant mit der Einkommensgrenze. Sofern Sie deshalb mit ihren Einkommensgrenzen nahe der gesetzlichen Vorschriften liegen, sollten Sie sich direkt bei Ihrer Kommune informieren, ob für Sie eventuell eine Förderung möglich ist. Ein weiterer Weg, günstige Kredite in Anspruch zu nehmen, sind die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Privatkundenbank).

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Datum: 22.01.2010 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
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