
Arbeitnehmersparzulage für das Bauspardarlehen
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Eine Ansparförderung des Staates ist die Arbeitnehmersparzulage. Auch der Arbeitgeber kann hier über die Vermögenswirksamen Leistungen steuerfrei zuzahlen. Zumindest der Staatsbonus ist aber an niedrige Einkommensgrenzen gekoppelt.
VL – oder vermögenswirksame Leistungen sorgen für zusätzliches Geld. Viele Arbeitgeber bezahlen sie gerne an ihre Angestellten – bis zu 470 Euro sind hier möglich, steuerfrei. Und bei besonders geringen Jahreseinkommen, gibt der Staat noch einmal zehn Prozent dazu.
Bedingungen der Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ)
Hier gibt es kurz zusammengefasst die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmersparzulage (Stand: 1.2010).
- Ledige: Maximal 17.900 Euro Jahreseinkommen bei Wohnungsbauabsicht, maximal 20.000 Euro bei Anlageabsicht (Grenze für die Staatszulage)
- Verheiratete: Maximal 35.800 Euro Jahreseinkommen, maximal 40.000 Euro bei Anlageabsicht (Grenze für die Staatszulage)
- Arbeitgeberanteil: Maximal 470 Euro pro Jahr
- Staatszulage: 9 Prozent des Arbeitgeberanteils, also maximal 42,30 Euro im Jahr
- Bindungsfrist: 7 Jahre
Die gesetzliche Grundlage für die Vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage ist das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG).
Die geförderten Ansparformen sind recht vielfältig:
- Bausparvertrag
- Darlehenstilgung bei selbst genutzter Immobilie
- Lebensversicherung (allerdings nur ohne Arbeitgeberanteil)
- Investmentfonds
- Banksparplan (allerdings nur ohne Arbeitgeberanteil)
- Anteile an Genossenschaften
Geld$eligkeiten.-Tipp:
Für Anleger ist es interessant, die unterschiedlichen Ansparformen miteinander zu vergleichen. Es ist dann letztendlich eine Abwägung der eigenen Risikofreudigkeit, welche ins eigene Portefolio passt. Generell gilt aber: Ist weder die Einbeziehung des Arbeitnehmersparzulage noch die anteilige Beteiligung des Arbeitgebers möglich, dann sollten Sie auf diese Anlageform verzichten und sich lieber frei im Markt über Anlageformen informieren.-Werbung-
Datum: 28.01.2010 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)

