Aktuelle Förderung der KfW und BAFA

Wer sein Haus modernisiert und auf energetisch trimmt, kann zinsgünstige Darlehen und Unterstützung der BAFA und der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Ein aktueller Überblick.

KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)


Finanzierung maximal 30 Prozent der Gesamtkosten

Kredithöchstbetrag: 100.000 Euro

Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre mindestens 1, höchstens 3 Jahre (20/3) oder bis zu 35 Jahre/Tilgungsfreijahre mindestens 1, höchstens 5 Jahre (35/5)

Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5, 10 oder 15 Jahren festgeschrieben

Ausgezahlt werden 100 Prozent

Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat

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KfW-Energieeffizient Bauen (154/153)


Gefördert werden nur Gebäude, deren Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70 oder 85 entspricht.

Finanzierung 100 Prozent der Bauwerkskosten

Kredithöchstbetrag: maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 2 Jahre (10/2)
Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 3 Jahre (20/3)
Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 5 Jahre (30/5)

Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben.

Ausgezahlt werden 100 Prozent des Zusagebetrags

Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat

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KfW-Wohnraum Modernisieren – Standard (141)


Finanzierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Kredithöchstbetrag: maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit

Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 2 Jahre (10/2)
Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/mindestens 1, höchstens 3 Jahre (20/3)
Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre/mindestens 1, höchstens 5 Jahre (30/5)

Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben.

Ausgezahlt werden 96 Prozent

Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat

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KfW-Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen (155)


Finanzierung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Kredithöchstbetrag: maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1 höchstens 2 Jahre (10/2)
Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre/mindestens 1 höchstens 3 Jahre (20/3)
Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre/mindestens 1 höchstens 5 Jahre (30/5)

Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben.

Ausgezahlt werden 100 Prozent

Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat

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KfW-Energieeffizient Sanieren (151, 152) - Kredit


Finanzierung bis zu 100 Prozent förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten

Kredithöchstbetrag: maximal bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder für Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus

Der Zinssatz ist fest für die Zeit der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit

Ausgezahlt werden 100 Prozent des Zusagebetrags

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KfW-Energieeffizient Sanieren (430) – Invesitionszuschuss


Gefördert wird der Kauf eines sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entspricht, eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder auch einzelne Sanierungsmaßnahmen

Invesitionszuschuss für KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009): 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
Invesitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009): 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit
Invesitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009): 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit
Invesitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV2009): 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit
Invesitionszuschuss Einzelmaßnahmen: 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit

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KfW-Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung


Förderung von qualifizierter Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase: 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben

Förderung des Ersatzes von Nachtstromspeicherheizungen: 200 Euro pro abgebautem Gerät

Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, sofern die Heizung nicht erneuert wird: 25 Prozent der Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage, mindestens 100 Euro Zuschuss.

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KfW-Programm Erneuerbare Energien


Förderung zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien

Finanzierung Standard: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.) max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Finanzierung Premium: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.).Bei dem Verwendungszweck Tiefengeothermie: maximal 80 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten. Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Kreditlaufzeit: über 10 Jahre

Zinsbindung: 10 Jahre

Auszahlung: 96 Prozent

Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat

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BAFA Förderung von Solarkollektoranlagen


Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Wer Solarkollektoren besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusaätzlich mit einem Bonus belohnt.

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BAFA Förderung von Biomasseverfeuerungsanlagen


Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

  • für Pelletöfen: 1.000 Euro
  • für Pelletkessel: 2000 Euro
  • für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500 Euro.


Luftgeführte Pelletöfen werden erst ab 8 kW förderfähig.

Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln werden pauschal mit 1000 Euro je Anlage gefördert

Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung wird mit 1125 Euro je Anlage gefördert. Allerdings sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW verfügen förderfähig.

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen werden zusätzlich mit einen Bonus gefördert.

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BAFA - Förderung von effizienten Wärmepumpen bei Neubauten


Förderung in Wohngebäuden: 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
Förderung in entsprechenden Nichtwohngebäuden: 10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

  • Maximale Förderung bei Wohngebäuden: 2.000 Euro je Wohneinheit.
  • Maximale Förderung bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden: 10 Prozent der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage


Für Luft/Wasserwärmepumpen in neu errichteten Wohngebäuden beträgt die Förderung 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
In Nichtwohngebäuden 5 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
Maximale Förderung: 850 Euro je Wohneinheit.
Maximale Förderung bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden: 10 Prozent der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten

Bei Anlagen in Neubauten mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 erhöht sich die Fördersätze und Fördergrenzen um 50 Prozent.

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Wärmepumpen werden zuätzlich mit einen Bonus gefördert.

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BAFA - Förderung von effizienten Wärmepumpen bei Gebäudebestand


20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
In Nichtwohngebäuden: 20 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche

Maximale Förderung: 3.000 Euro je Wohneinheit
Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden: 15 Prozent der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten

Für Luft/Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 Euro je Quadratmeter beheizter Wohnfläche

In Nichtwohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Maximale Förderung: 1.500 Euro je Wohneinheit.

Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden: 10 Prozent der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten

Bei Anlagen in Neubauten mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 erhöht sich die Fördersätze und Fördergrenzen um 50 Prozent.

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Wärmepumpen werden zusätzlich mit einen Bonus gefördert.

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Datum: 02.03.2010 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht