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Staatsförderung mit Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat das Ansparen von Geld für den Immobilienerwerb. Sie lässt sich über einen Bausparvertrag in Anspruch nehmen, ist aber an Einkommensgrenzen geknüpft.

Die Wohnungsbauprämie ist ein schon sehr altes Förderungsinstrument des Staates. Sie wurde bereits 1952 ins Leben gerufen und zuletzt 2008 verändert. Und das ist vielleicht auch das bedeutenste Merkmal der Wohnungsbauprämie.

Sie befindet sich seit Jahren auf den Rückzug, verliert an Bedeutung. Auf der anderen Seite setzt der Staat stärker auf Kreditförderung etwa durch das Wohnraumförderungsgesetz oder auch vergünstigte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Privatkundenbank).

Bedingungen für die Wohnungsbauprämie (WoP)


Kurz zusammengefasst gibt es hier nun die Rahmenbedingungen für die Wohnungsbauprämie (Stand: 1.2010).

  • Ledige: Maximal 25.600 Euro Jahreseinkommen, jährliche Sparleistungsgrenze bis 512 Euro
  • Verheiratete: Maximal 51.200 Euro Jahreseinkommen, jährliche Sparleistungsgrenze bis 1.024 Euro
  • Sparprämie: 8,8 Prozent Staatsprämie pro Jahr auf den Betrag bis zur Sparleistungsgrenze, also bei Ledigen maximal 45,06 Euro und bei Verheirateten maximal 90,12 Euro pro Jahr vom Staat
  • Bindungsfrist: 7 Jahre


Das Regelanlageprodukt für die Wohnungsbauprämie ist sicherlich der Bausparvertrag. Daneben kann aber auch in Wohnungsbaugenossenschaftsanteile oder in Sparverträge investiert werden, die das Ziel des Erwerbs oder Baus einer Immobilie haben. Geregelt ist das alles übrigens im Wohnungsbauprämien-Gesetz.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Die Ansparförderung für den Erwerb oder Bau einer Immobilie ist leider seit Jahren rückläufig. Der Staat gibt immer weniger dazu. Dennoch: Gerade, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Prämie haben, kann der Abschluss eines Bausparvertrags für Sie attraktiv sein. Besonders interessant ist er übrigens dann, wenn Sie nach Ablauf auf den Kreditvertrag verzichten und ihn alleinig als Kapitalanlageform betrachten.

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Datum: 26.01.2010 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)