Bildergalerie zu Schönheitsreparaturen

Immer häufiger wird die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag diskutiert. Diese Bildergalerie zeigt, wie der Mieter die Wohnung bei Auszug verlassen sollte.

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Bild 1 von 7: Die Verpflichtung des Mieters, lackierte und farbig gestrichene Holzteile in keinem anderen als den nach der Klausel zulässigen Farbtönen zurückzugeben, ist unbedenklich und führt auch nicht zu einer Einschränkung des Mieters, urteilte der Bundesgerichtshof.

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Datum: 07.04.2010 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht