Bildergalerie zu Schönheitsreparaturen
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Immer häufiger wird die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag diskutiert. Diese Bildergalerie zeigt, wie der Mieter die Wohnung bei Auszug verlassen sollte.

Bild 2 von 7: Wenn im Mietvertrag vorgeschrieben wird, in welcher Farbe der Mieter Türen und Fenster zu streichen hat, muss der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen. So ein Urteil des BGH.zurück || 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 || vor
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Datum: 07.04.2010 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
