Bildergalerie zu Schönheitsreparaturen

Immer häufiger wird die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag diskutiert. Diese Bildergalerie zeigt, wie der Mieter die Wohnung bei Auszug verlassen sollte.

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Bild 3 von 7: Schreibt eine Farbwahlklausel dem Mieter nicht erst für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung, sondern bereits während der Mietzeit vor, für die Schönheitsreparaturen helle, deckende und neutrale Farben zu verwenden, benachteiligt sie den Mieter. Und ist somit laut BGH-Urteil unwirksam.

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Datum: 07.04.2010 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht