Bildergalerie zu Schönheitsreparaturen
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Immer häufiger wird die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag diskutiert. Diese Bildergalerie zeigt, wie der Mieter die Wohnung bei Auszug verlassen sollte.

Bild 4 von 7: Renoviert der Mieter bei Auszug trotz der unwirksamen Schönheitsreparaturklausel, muss der Vermieter ihm die Kosten für die Renovierung erstatten. Dies entschied der Bundesgerichtshof.zurück || 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 || vor
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Datum: 07.04.2010 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
