Bildergalerie zu Schönheitsreparaturen

Immer häufiger wird die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag diskutiert. Diese Bildergalerie zeigt, wie der Mieter die Wohnung bei Auszug verlassen sollte.

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Bild 5 von 7: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (XII ZR 15/07) entschieden, dass der Mieter einen verschmutzen Teppich bei Auszug aus der Mietwohnung mit einem speziellen Teppichreinigungsgerät auffrischen muss.

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Datum: 07.04.2010 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht