
Bewertung mit Ertragswertverfahren
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Mit dem Ertragswertverfahren kann der Wert eines Gebäudes getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags ermittelt werden und kommt überwiegend bei vermieteten Objekten zum Einsatz.
Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei der Bewertung von vermieteten Objekten verwendet. Dazu gehören insbesondere vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilie, sowie Büro- oder Einzelhandelsimmobilien.
Ermittlung des Ertragswertes
Für das Ertragswertverfahren wird zunächst anhand des Vergleichswertverfahrens der Wert des Grund und Bodens ermittelt. In einem nächsten Schritt wird der Jahresrohrertrag und die Bodenwertverzinsung berechnet. Der Jahresrohrertrag setzt sich zusammen aus den Mieteinnahmen abzüglich der Betriebskosten. Dazu gehören Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, sowie Mietausfallwagnis. Entscheidend dabei ist die durchschnittliche Höhe der ortsüblichen Mieten für vergleichbare Wohnung.
Für die Bodenwertverzinsung wird der Liegenschaftszinssatz mit dem Bodenwert multipliziert. Die Liegenschaftszinssätze teilen die Gutachterausschüsse mit und der Bodenwert wird anhand der Fläche und den Bodenwert pro Quadratmeter berechnet. Um letztendlich den Gebäudereinertrag zu ermitteln subtrahiert man die Bodenwertverzinsung von dem Jahresreinertrag.
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Datum: 22.06.2010 12:30 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)

