
Immobilienbewertung mit Vergleichswertverfahren
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Mit dem Vergleichswertverfahren werden in der Regel unbebaute Grundstücke bewertet. Aber auch bei bebauten Grundstücken wie beispielsweise bei Reihenhaussiedlungen oder Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäuser kommt die Vergleichswertermittlung zum Einsatz.
Das Vergleichswertverfahren wird am häufigsten für die Grundstückswertermittlung bei unbebaute und bebaute Grundstücke verwendet. Liegen genügend Vergleichswerte vor, so ist es nicht nur die einfachste, sondern auch zuverlässigste Methode zur Ermittlung des Wertes eines Grundstücks. Nicht geeignet ist das Verfahren bei spezifischen Immobilien.
Vergleichswertverfahren für unbebaute Grundstücke
Grundlage für die Vergleichswertermittlung ist der Bodenrichtwert. Er dient als „mittelbarer“ Vergleichswert und wird von den Gutachterausschüssen zur Verfügung gestellt. Stimmen Ortslage, Grundstückslage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt und -größe, Infrastruktur, Himmelsausrichtung sowie die Bevölkerungsstruktur mit dem zu bewerteten Grundstück überein kann für das Grundstück auch ein unmittelbarer Vergleichswert ermittelt werden.
Vergleichswertverfahren für bebaute Grundstücke
Bei bebauten Grundstücken ist ein Vergleichswertverfahren auch möglich. Hierzu müssen zusätzlich das Gebäudealter, die Gebäudeart, die Gebäudegröße und der Zustand mit dem zu bewerteten Objekt übereinstimmen.
Das unmittelbare Vergleichswertverfahren basiert auf Vergleichspreisen. Hierzu werden andere Immobilien zum Vergleich herangezogen. Diese Informationen sind bei den örtlichen Gutachterausschüssen in der Kaufpreissammlung verfügbar.
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Datum: 23.06.2010 12:30 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)

