Fotoquelle: Fotolia
Wer dann erstmal eine Wohnung mit WBS-Schein gefunden hat, kann auch schnell sein Herz an sie verlieren.

Wohnung mit Staatsbezug per WBS

Sozialwohnungen können nur mit Wohnungsberechtigungsschein gemietet werden. Aber das ist nicht das einzige Hinderniss. Wer einen WBS-Schein hat, hat nämlich noch lange keine Wohnung.

Weg von zu Hause, aber die Miete ist zu teuer. Ein Ausweg sind hier Sozialwohnungen. Aber wer sie anmieten möchte, benötigt den Wohnungsberechtigungsschein. Und die Wohnungssuche ist schwierig.

Grundlage für Sozialwohnungen nach WBS

Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Geldern gefördert. Als Gegenleistung dafür verpflichtet sich der Eigentümer, einkommensschwachen Personen eine Wohnung mit niedriger Miete anzubieten. Einkommensschwach ist dabei Auslegungssache: Der Vermieter muss hier aber nicht selbst recherchieren. Der Nachweis erfolgt über den Wohnungsberechtigungsschein (WBS).

Antrag bei der Behörde

Die Gemeindeverwaltung informiert über das Amt, welches den WBS vergibt. Doch nicht jeder bekommt ihn. Eine Person darf beispielsweise im Jahr nicht mehr als 12.000 Euro verdienen, zwei Personen zusammen nicht mehr als 18.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt werden 4.100 Euro, sofern sie ein Kind ist noch einmal 500 Euro angesetzt. Grundlage ist das Nettoeinkommen. Es werden also vom Bruttoeinkommen pauschal 920 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag und je zehn Prozent für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen.

Weitere Abzüge gibt vom Nettoeingaben werden unter eingegrenzten Voraussetzungen angerechnet für:

+ Kinder
+ Schwerbehinderung
+ Pflegebedürftige Schwerbehinderte
+ jungen Ehepaaren
+ Unterhaltsverpflichtungen

Zusätzlich werden pauschale Freibeträge gewährt und eine Unterhaltsverpflichtung anerkannt. Um bis zu 60 Prozent darf dabei die Einkommensgrenze überschritten werden. Damit erhält der Mieter aber dann auch nicht mehr die Berechtigung auf eine der stärker geförderten Wohnungen.

Vorweisen muss der Antragsteller dabei eine Bescheinigung über die Wohnungsbewerbung und einen Einkommensnachweis. Bei den vielen Sonderbestimmungen ist es generell aber sehr sinnvoll, sich beim Amt beraten zu lassen.

Wohnungssuche bleibt auch bei WBS-Schein

Ulrich Ropertz, Geschäftsführer beim Deutschen Mieterbund: "Das Verhältnis zwischen Wohnungsberechtigungsscheinbesitzern und tatsächlich vorhandenen Sozialwohnungen liegt nach Schätzungen bei etwa 5:1. Es ist also trotz Berechtigung sehr schwierig, eine tatsächlich günstige Sozialwohnung zu erhalten." Sprich: Möglicherweise muss notgedrungen doch eine teurere Wohnung angemietet werden.

Eine alternative Unterstützung ist dann das Wohngeld. Dies ist ein Zuschuss zur Wohnungsmiete, der sich im Grundsatz nach der Personenanzahl im Haushalt, der Miethöhe und dem Einkommen richtet. Grundlage für die Berechnung sind umfangreiche Tabellen. Der Antrag wird an die Wohngeldstelle der Gemeinde oder des Kreises gestellt. "Einen Antrag stellen kann man dabei immer", erklärt Ropertz. "Aber es gibt ein paar K.-O.-Kriterien, die einen Anspruch verhindern." BAFöG-Berechtigte sind so von vorne herein ausgeschlossen, da die Miete dem Grundsatz nach bereits dort beinhaltet ist. Ropertz: "Dabei ist es unwichtig, ob BAFöG bezogen wird – es zählt die Berechtigung."

Geld$eligkeiten-Tipp:
Die Beantragung des WBS-Scheins ist schon an recht komplizierte Bedingungen geknüpft. Lassen Sie sich hier deshalb zuvor ausführlich beraten.

-Werbung-

Artikel bookmarken bei:
Artikel in Frag-Fidel ablegen Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Del.icio.us
Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Technorati

Datum: 14.12.2009 12:30 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)