
Bis mit Freunden auf die Wohnung angestoßen werden kann, muss einiges organisiert werden.
Wohnung unter 18 - Tipps rund um das Ausziehen für Minderjährige
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Die erste eigene Wohnung ist für jeden etwas ganz Besonderes: Endgültig nabelt sich der Mensch von der schützenden Obhut des Elternhauses ab. Für Minderjährige gelten dabei besondere Regeln.
Mietvertrag für unter 18-Jährige
Kinder unter 18 Jahren sind per Gesetz nur "beschränkt geschäftsfähig". Für den Abschluss eines Mietvertrags bedeutet dies: Ohne Einverständnis der Eltern geht es nicht. In der Regel erwartet der Vermieter sowieso die Unterschrift der Eltern unter dem Mietvertrag. Diese bestätigen ihm damit nämlich die Mietzahlungen aus eigener Tasche, wenn das Kind dazu finanziell nicht in der Lage sein könnte.
Schließt ein Kind einen Mietvertrag ohne elterliche Genehmigung ab, dann ist er übrigens "schwebend unwirksam". Es gibt eine Ausnahme: Haben die "gesetzlichen Vertreter" eine Zustimmung zum Beginn eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erteilt, dann darf der Jugendliche eine eigene Wohnung suchen, sofern es das Ausbildungsverhältnis erfordert.
Und das ist heute ja nicht selten der Fall: In Zeiten knapper Ausbildungsplätze ist örtliche Flexibilität eine Methode, doch noch einen Betrieb mit dem Traumberuf zu finden. Am Anfang ist es vielleicht schwierig, alles durch den Umzug in eine andere Stadt hinter sich zu lassen. Aber neue Leute und interessante Impulse sind auch spannend.
Finanzen regeln für Minderjährige
Eine eigene Wohnung kostet Geld. Zu den monatlich festen Kosten gehören neben der Miete auch die so genannten Nebenkosten (Heizung, Wasser, Betriebskosten) oder Strom, GEZ-Gebühr und der Telefonanschluss. Daneben muss gegessen und getrunken, die Wäsche will gewaschen und die Möbel gekauft werden. Und auch einen Kinobesuch will sich jeder Mal gönnen.
Generell gilt dabei: Die Wohnungsmiete sollte nicht mehr als ein Drittel der verfügbaren Gelder aufbrauchen, besser weniger. Das ist in teuren Städten wie etwa München, Frankfurt oder Köln gar nicht so einfach, hier reicht es entsprechend eher nur zu einer winzigen Bude.
Wer also eine eigene Wohnung plant, sollte jedenfalls überschlagsmäßig schauen, wie hoch die monatlichen Kosten ausfallen. Ein Haushaltsbuch hilft gerade "unerfahrenen" Wohnungsmietern dabei, die eigenen Finanzen kritisch im Blick zu halten. Dazu wird ein einfaches Heft benötigt, in das in mehreren Spalten das Datum, der Betrag, der Grund für die Ausgabe sowie die Summierung eingetragen wird. Am Ende des Monats ist dann schnell errechenbar, ob das eigene Budget tatsächlich für die Deckung aller Kosten reicht.
Versicherungen: aber vorsicht!
Ist die Wohnung eine offizielle Zweitwohnung, dann greift in den meisten Fällen die Hausratversicherung der Eltern. Bis zu zehn Prozent, maximal aber 10.000 Euro der Versicherungssumme der Eltern sichern die Besitztümer in der Wohnung in der Regel ab. Das reicht in der Regel völlig aus. Für die komplette Ausbildungsdauer sind Kinder über ihre Eltern auch haftpflichtversichert. Voraussetzung ist in beiden Fällen: Die Eltern sind selbst entsprechend versichert!
Wichtiger Hinweis auch: Oftmals bekommen Eltern oder Oma eine sogenannte "Ausbildungsversicherung" vom Versicherungsvertreter angedreht. Dabei handelt es sich um eine verbrämte Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung. Jetzt ist natürlich prinzipiell nichts gegen ein bisschen Geldrücklage einzuwenden, die gerade genannten Produkte sind aber aus verschiedenen Gründen eher ungeeignet.
Viel interessanter ist es eventuell, eine Riester-Rente abzuschließen. Denn Kinder in der Ausbildung verdienen oft so wenig, dass sie nur den Minimalbetrag einzahlen müssen, dennoch aber die komplette staatliche Förderung erhalten.
Grundsätzlich gilt immer: Geld, was nicht da ist, sollte auch nicht in irgendeine Geldanlage investiert werden. Das der Dispozins immer weitaus höher als jede Guthabenverzinsung ist, kann schließlich auch jedes Kind sofort erkennen.
Meldepflichten bei der Wohnung unter 18
Ob als Zweit- oder Erstwohnsitz: Innerhalb von einer Woche nach dem Umzug ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Pflicht. Ein Stromvertrag mit den Stadtwerken oder einem alternativen Anbieter muss ebenfalls abgeschlossen werden.
Die Nachsendung der eigenen Post ist ganz einfach: Ein entsprechender Antrag kann auch online unter efiliale.de gestellt werden. Das kostet aber Geld, mindestens 15,20 Euro (Stand: Dezember 2009) für sechs Monate. Wer eine eigene Wohnung besitzt, muss darüber hinaus seine Radio- und Fernsehgeräte bei der GEZ anmelden. Allerdings ist eine GEZ-Befreiung möglich, wenn das zuständige Sozialamt das bestätigt.
Auch die Deutsche Telekom bietet dann einen so genannten "Sozialtarif" (AGB als PDF) an, der ermäßigt ist. Maximal 8,72 Euro werden am Ende des Monats mit der Rechnung verrechnet. Ob sich dies in Zeiten dermaßen niedriger Anschlussgebühren noch lohnt, ist hier eine andere Frage, die jeder für sich selbst beantworten sollte.
Geld$eligkeiten-Tipp:
Geringverdiener können einen WBS-Schein beantragen. Damit gibt es dann vielleicht eine subventionierte Wohnung für den Nachwuchs. Und wenn es sich bei der Miete sparen lässt, ist das sicherlich sehr gut. Und auch der Schüler- oder Studentenausweis hilft weiter: An vielen Stellen gibt es hier dann kräftige Rabatte.-Werbung-
Datum: 15.12.2009 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)

