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Fahrzeugrückholung beim Diebstahl des Autos wird vom Versicherer oft bezahlt.

Unterschiede bei der Fahrzeugrückholung

Die Fahrzeugrückholung bieten die Versicherer oft im Rahmen des Autoschutzbriefes an. Allerdings gelten dabei je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Kilometergrenzen.

Wird ein Fahrzeug gestohlen und in weit mehr als 50 Kilometern vom Ursprungsort wieder gefunden, übernimmt die Versicherung im Rahmen des Autoschutzbriefes die Fahrzeugrückholung.

Leistungen der Fahrzeugrückholung


Die Fahrzeugrückholung erfolgt entweder durch die Versicherung oder den Versicherungsnehmer. Möchte der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug selbst zurückholen, übernimmt die Versicherung oftmals die Bahnfahrt bei einer Entfernung von 1.500 Kilometer für ein Ticket der 2. Klasse. Bei einer Entfernung von 3.000 Kilometer wird von der Versicherung oft sogar ein Ticket der 1. Klasse gestellt.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Die Leistungen und Kilometergrenzen sind bei den Versicherungsgesellschaften oft unterschiedlich. Deshalb lohnt sich ein Service- und Tarifvergleich definitiv.

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Datum: 18.09.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)