Privatfinanz-Lexikon
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Fotoquelle: Schmid/Pixelio.de

Kfz-Versicherung mit Garagenrabatt

Wer sein Fahrzeug in einer Garage abstellt, bekommt oft von seiner Versicherung einen Garagenrabatt auf die Kfz-Versicherung. Denn Versicherungsunternehmen gehen davon aus, dass Garagenparker weniger in Schadensfälle verwickelt sind.

Viele Versicherungsunternehmen bieten einen Garagenrabatt, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug nachts in einer Einzel,- Doppel,- Sammel- oder Tiefgarage abzustellen.

Allerdings verpflichtet sich der Fahrzeughalter bei Erhalt dieses Rabattes, sein Auto nachts in der Garage zu parken. Tagsüber hingegen kann er den Stellplatz frei wählen.

Versicherungsstrafe bei falscher Angabe zum Parken


Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, richtige Angaben bei Vertragsabschluss anzugeben und Änderungen dem Versicherungsunternehmen rechtzeitig mitzuteilen.

Verschweigt der Versicherte dies seiner Versicherung, drohen ihm je nach Versicherung eine Vertragsstrafe oder eine Beitragserhöhung.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Der Garagenrabatt kann sich lohnen: Rund fünf Prozent Nachlass auf den Kfz-Versicherungsbeitrag gewährleisten die Versicherungsgesellschaften in der Regel. Falls Sie eine Garage oder ein Carport besitzen, sollten Sie dies unbedingt bei Vertragsabschluss anmerken.

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Datum: 05.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Marco Barnebeck/ Pixelio.de (Teaser), ha Schmid/Pixelio.de (Textbild 1)