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Fotoquelle: ADAC

Kfz-Versicherungsnachweis fürs Ausland

Die Grüne Karte dient als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Reisen ins Ausland. In einigen europäischen Ländern ist das Mitführen dieser internationalen Versicherungskarte (IVK) sogar Pflicht.

Die Grüne Karte ist ein hilfreicher Reisebegleiter, der in manchen europäischen Ländern auch mitgeführt werden muss. Mit der Grünen Karte wird der Kfz-Haftpflichtschutz nach den Bestimmungen des Urlaubslandes gewährt.

Grüne Karte Pflicht


Bei Fahrten nach Holland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Irland, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta und Zypern sowie Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz muss die internationale Versicherungskarte mitgeführt werden.

Aufgabe der Grüne Karte


Aber auch bei Fahrten in andere Länder wäre das Mitführen der Grüne Karte ratsam, denn im Fall eines Unfalls erleichtert sie die Bearbeitung. Im Schadensfall wird die Versicherungskarte den Unfallbeteiligten vorgezeigt. Dort stehen Angaben zum Fahrzeug, dessen Halter und der Versicherung sowie die Adresse des Regulierungsbüros. Das Regulierungsbüro vertritt den Versicherten im Ausland und bearbeitet den Fall.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Um auch im Urlaub abgesichert zu sein und sich im Falle eines Unfalls Ärger zu ersparen, lohnt sich die Mitnahme der Grünen Karte auch dort, wo sie nicht unbedingt Pflicht ist.

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Datum: 23.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Gabi Schoenemann/ Pixelio.de (Teaser), ADAC (Textbild 1)