Privatfinanz-Lexikon
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Schutz für alle: Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Sie sichert den Autobesitzer gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab.
In Deutschland muss jeder Besitzer eines Fahrzeuges eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Bereits bei der Zulassung des Autos ist der Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung Pflicht. Im Falle eines Unfalls, an dem der Versicherte Schuld trägt, kommt die Versicherung für die Schadensersatzansprüche des Geschädigten auf. Ohne den Versicherungsschutz müsste der Verursacher ansonsten mit seinem gesamten Vermögen haften.
Kfz-Haftpflicht sichert auch schwere Schäden ab
Bis zu einer festgelegten Versicherungssumme springt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Personen,- Sach- und Vermögensschäden ein. In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestschutz von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Empfehlenswert sind aber eher 50 Millionen Gesamtschadensschutz oder mehr. Fast alle Versicherungen bieten das und sichern so auch bei schweren Schäden ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Schadensersatzansprüche und kann diese bei fehlender Berechtigung abweisen. Ob den Verdienstausfall, den Abschleppdienst oder die monatliche Rente des Geschädigten – die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt im Falle eines vom Versicherten verursachten Unfalls die Kosten.
Große Preisunterschiede bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wie viel eine die Kfz-Haftpflichtversicherung kostet, entscheiden die so genannten objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmale. Die subjektiven Merkmale richten sich nach dem Versicherungsnehmer als Person. Dessen Wohnort, Beruf, seine schadensfreie Zeit sowie die Dauer seines Führerscheinbesitzes können dabei ausschlaggebend sein.
Objektive Merkmale richten sich dagegen nach dem Fahrzeug: Zweck, Art sowie Motorstärke des Autos können sich auf die Beitragshöhe auswirken. Der so genannte Schadenfreiheitsrabatt ist besonders attraktiv: Bleibt der Versicherte über einen gewissen Zeitraum schadenfrei (Schadenfreie Jahre), reduziert sich der Beitrag bis zu 75 Prozent. Bei besonderer Schadenhäufigkeit wird dagegen ein Zuschlag berechnet, der bis zu 260 Prozent der normalen Beiträge betragen kann.
Geld$eligkeiten.de-Tipp:
Eine Insassenunfallversicherung ist normalerweise unnötig, da durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Verschuldung des Fahrer die Insassen geschützt sind. Nur in sehr seltenen Fällen, beispielsweise einem Unfall, der durch "höhere Gewalt" verursacht wird (ein vor das Auto laufendes Reh), springt die Insassenunfallversicherung ein. Weitaus ratsamer ist es, eine generell gültige private Unfallversicherung abzuschließen, die in jedem Bereich des Lebens greift.Privatfinanz-Lexikon
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Datum: 25.11.2009 09:00 Uhr
Autor: Eva Schubert
Fotos: S. Hofschlaeger /Pixelio.de (Teaser), S. Hofschlaeger /Pixelio.de (Textbild 1)

