Privatfinanz-Lexikon
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Kündigung der Kfz-Versicherung
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Die Kfz-Versicherung kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf ordentlich gekündigt werden. Aber auch außerordentliche Kündigungen sind möglich.
Die Autoversicherung kann immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres gewechselt werden. Die meisten Versicherungsverträge laufen zum 31. Dezember aus, also muss bei einer ordentlichen Kündigung das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung vorliegen. Sonst verlängert sich die Versicherung wieder um ein weiteres Jahr.
Außerordentliche Kündigungen
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Schadensbearbeitung nicht zufrieden ist, kann er die Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen. Bei Verkauf des Fahrzeuges genügt eine Mitteilung über den Verkauf und die Abmeldebescheinigung. Auch eine Anhebung der Versicherungsbeiträge ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. In dem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Beitragserhöhung beim Versicherer schriftlich eingehen.
Geld$eligkeiten-Tipp:
Versenden Sie Ihre Kfz-Versicherungskündigung per Einschreiben mit Rückschein, um beweisen zu können, dass die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist.Privatfinanz-Lexikon
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Datum: 30.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Matthias Balzer/ Pixelio.de (Teaser), Matthias Balzer/ Pixelio.de (Textbild 1)

