Privatfinanz-Lexikon
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X Y | Z

Fotoquelle: Heimann/ Pixelio.de

Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen

Wer im Ausland einen Mietwagen leiht sollte unbedingt eine Zusatzhaftpflichtversicherung, die so genannten Mallorca-Police, abschließen. Denn die Haftpflicht–Deckungssummen sind je nach Urlaubsland oft begrenzt.

Bei der Anmietung eines Leihwagens im europäischen Ausland gelten oft nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Urlaubslandes. Diese liegen zum Beispiel in Spanien im Fall eines Sachschadens bei rund 100.000 Euro und für Personenschäden bei etwa 350.000 Euro. Jeden Cent über dieser Versicherungssumme muss der Unfallverursacher aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn er verfügt über eine Mallorca-Police.

Sicher im Ausland mit der Mallorca-Police


Bei der Mallorca-Police handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für den Mietwagengebrauch in Europa. Kommt es dort zu einem Unfall, gleicht die Mallorca-Police die mögliche Differenz zwischen ausländischen und deutschen Versicherungsschutz aus. In der Regel deckt die Mallorca-Police Personen- und Sachschäden in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro.

Allerdings gilt die Mallorca-Police nur in Europa. Fernreisende müssen eine Traveller-Police abschließen. Diese gilt weltweit. Erhältlich sind beide Versicherungen zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder zum Autoschutzbrief bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Geld$eligkeiten–Tipp:
Oft enthält die Kfz-Versicherung schon die Mallorca-Police. Deshalb sollten Sie sich vor Beginn Ihrer Reise erkundigen, ob die Mallorca-Klausel in Ihren Vertrag vorhanden ist oder bei Bedarf ein Mallorca-Police abschließen.

Privatfinanz-Lexikon
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X Y | Z

-Werbung-

Datum: 30.09.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Michael Heimann/ Pixelio.de (Teaser), Michael Heimann/ Pixelio.de (Textbild 1)