Privatfinanz-Lexikon
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Schadensfreiheit wird belohnt
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Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist abhängig von den unfallfreien Jahren eines Versicherten. Sie bestimmt maßgeblich die Beitragsberechnung in der Krafthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung, denn je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei bleibt, desto günstiger wird für ihn jedes Jahr die Versicherungsprämie.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist abhängig von den unfallfreien Jahren eines Versicherten. Sie bestimmt maßgeblich die Beitragsberechnung in der Krafthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung, denn je länger der Versicherungsnehmer unfallfrei bleibt, desto günstiger wird für ihn jedes Jahr die Versicherungsprämie.
Die Jahre werden ihm also als Schadensfreiheit angerechnet. Informationen zu der aktuellen SF-Klasse finden sich auf der Police des letzten Kfz-Versicherers oder in den letzten Beitragsrechnungen. So beginnen Fahranfänger mit der SF-Klasse 0, was 240 Prozent entspricht. Die SF-Klasse 1 liegt bei deutlich geringeren 100 Prozent. Die Tarife der Versicherungsgesellschaften können allerdings stark variieren. Manche Anbieter von Kfz-Versicherungen bieten speziell für Führerscheinneulinge Tarife an.
Günstige Schadenfreiheitsklasse für Zweitwagen
Außerdem haben Führerscheinneulinge die Möglichkeit, in die gleiche Versicherung wie die Eltern oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner einzusteigen und so von der SF-Klasse 0 in die Klasse ½ gehoben zu werden. Das Fahrzeug muss dann als Zweitwagen angemeldet werden. Ebenfalls direkt in die SF-Klasse ½ werden nach der Führerscheinregel Fahrer eingestuft, die seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein besitzen.
Die Einstufung in die entsprechende Schadenfreiheitsklasse wird bei Vertragsabschluss vorgenommen. Im Falle einer Vertragsunterbrechung von mehr als sieben Jahren wird die Schadenfreiheitsklasse gelöscht und der Fahrer wird wieder als Fahranfänger eingestuft. Wenn die Unterbrechung sich auf weniger als sechs Monate beläuft, stuft die Versicherung den Vertrag ohne Beachtung der Unterbrechung ein. Wichtig: Bei einem entstandenen Schaden mit dem versicherten KFZ wird der Versicherte in seiner Klasse wieder ein bis mehrere Jahre hochgestuft.
Schadenfreiheits-Rabatt für Partner
Bei der Schadenfreiheitsklasse für Partner profitieren Versicherungsnehmer davon, wenn der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner bei der gleichen Versicherung versichert ist: Er wird in der Regel in eine bessere SF-Klasse, meist SF 2, eingeteilt. In manchen Fällen stellen die Versicherungsunternehmen Bedingung, dass nur der Versicherungsnehmer und dessen Partner fahren dürfen oder die Nutzer des Fahrzeugs über 25 Jahre alt sein müssen.
Zweitwagen werden häufig in eine bessere SF-Klasse als SF ½ eingestuft. Dafür muss aber der Erstwagen des Versicherten oder des Ehe- oder Lebenspartners, der mit dem Versicherten in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, mindestens in einer SF-Klasse eingestuft sein sowie in der Regel bei der selben Versicherung versichert sein. In Abhängigkeit von der jeweiligen Versicherung und deren Voraussetzung ist es möglich, dass der Zweitwagen die gleiche SF-Klasse erhält wie der Erstwagen.
Geld$eligkeiten-Tipp:
Es lohnt, die verschiedenen Rabattsysteme der Versicherungsgesellschaften unter die Lupe zu nehmen – besonders als Fahranfänger. Hier lässt sich durch die SF-Klasse für Partner oder der Anmeldung als Zweitwagen Bares sparen.Privatfinanz-Lexikon
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Datum: 09.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Eva Schubert
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)

