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Unfallfreie Zeit übertragen

Der Schadensfreiheitsrabatt wird anhand der unfallfreien Jahre des Versicherten ermittelt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Vertrag auf einen anderen übertragen werden.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften auf einen Dritten übertragen werden. Vorausgesetzt der bisherige und der neue Schadensfreiheitsrabatt-Berechtigte stehen in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder leben in einer häuslicher Gemeinschaft.

Voraussetzung für Schadenfreiheitsrabattübertragung


Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist möglich zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern, die in einer häuslicher Gemeinschaft leben, Eltern und deren Kindern, Großeltern und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Enkeln, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkindern sowie zwischen Firmen und natürlichen Personen. Den Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt muss der SFR-Berechtigte schriftlich abtreten. Die Schadenfreiheit wird nur angerechnet für die Zeit, in der der neuen SFR-Berechtigte ununterbrochen im Besitzt des Führerscheins war.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Informieren Sie sich bei ihrer Versicherungsgesellschaft, ob der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann. So kann ein berechtigter Dritter bei den Versicherungsgebühren deutlich sparen.

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Datum: 26.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)