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Das Verkehrszentralregister (VZR)

Das Verkehrszentralregister in Flensburg hält alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße wie beispielsweise Bußgeldbescheide und Strafurteile auffälliger Verkehrsteilnehmer fest. Gefürchtet ist das VZR daher besonders für die "Punkte in Flensburg".

Im Verkehrszentralregister werden Verkehrsteilnehmer festgehalten, denen der Führerschein entzogen, versagt oder neu erteilt wurde. Aber auch Urteile, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zusammenhängen und von einem Gericht ausgesprochen wurden sowie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder einem Bußgeld von mindestens 40 Euro sind dort registriert.

Verkehrssünderkartei in Flensburg


Alle im Verkehrszentralregister festgehaltenen Vergehen im Straßenverkehr werden nach Art und Schwere gewichtet und bepunktet. Die Anzahl dieser Punkte kann die Höhe der Versicherungsprämien der Haftpflichtversicherung bestimmen. Deshalb haben auch nur berechtigte Stellen sowie der Betroffene selbst Einsicht in das Register.

Der Eintrag im Verkehrszentralregister wird nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldbescheid verjähren nach 2 Jahren, Verkehrsstraftaten nach 5 Jahren und allen anderen Fälle nach 10 Jahren. Verkehrssünder können allerdings auch durch Aufbauseminare ihre Punkte abbauen.

Geld$eligkeiten.de-Tipp:
Die Auskunft über die zur eigenen Person beim Verkehrszentralregister gespeicherten Daten ist kostenfrei. Antragsformulare und weitere Informationen bieten die Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.

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Datum: 06.11.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: arag (Teaser), seedo /Pixelio.de (Textbild 1)