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Schlichtung von Versicherungsstreit

An den Versicherungsombudsmann können sich Versicherungsunternehmen und Verbraucher wenden, wenn es um Streitigkeiten rund um die Versicherung geht. Gemeinsam werden die Meinungsverschiedenheiten geprüft und eine außergerichtliche Lösung gefunden.

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Sie wurde im Oktober 2001 ins Leben gerufen und entwickelte sich über die Jahre zu einer angesehenen Anlaufstelle für Versicherungsunternehmen und Verbraucher.

Aufgaben und Ziele des Versicherungsombudsmannes


Etwa 18.000 Beschwerden gehen jährlich bei den Ombudsmann und seinen Mitarbeitern in der Schlichtungsstelle ein. Hier wird das Anliegen bearbeitet und eine außergerichtliche Lösung gefunden. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung.

Die Schlichtungsstelle ist ein eingetragener Verein. Die Mitglieder setzten sich aus etwa 95 Prozent der am Markt repräsentativen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zusammen. Ombudsmann für Versicherungen ist Professor Dr. Günter Hirsch.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Wenn Sie anderer Meinung als ihr Versicherungsunternehmen sind oder sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Er hat sich die neutrale, schnelle und unbürokratische Überprüfung der Entscheidungen der Versicherer auf die Fahnen geschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.versicherungsombudsmann.de.


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Datum: 02.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)