Privatfinanz-Lexikon
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Der Weg zur neuen Kfz-Versicherung
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Mit einem Versicherungswechsel können Fahrzeughalter oftmals viel Geld sparen. Allerdings besteht bei Kfz-Versicherungverträgen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr - währenddessen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechsel möglich.
Möchte ein Versicherter seine Kfz-Versicherung wechseln, muss die Kündigung bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Dieser Stichtag ist für die Mehrzahl der Versicherten relevant, da die Kfz-Versicherung im Regelfall jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres läuft.
Außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Während des laufenden Jahres kann der Versicherte eine außerordentliche Kündigung bei der Kfz-Versicherung einreichen, wenn er sein Fahrzeug verkauft, die Versicherungsbeiträge erhöht werden oder die Bearbeitung eines Schadens gerade abgeschlossen ist.
Vorgehensweise beim Kfz-Versicherungswechsel
Beim Wechsel zu einer neuen Versicherung, stellt das alte Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung aus mit allgemeinen Angaben aber auch Angaben zu entstandenen Schäden. Diese erhält der Nachversicherer. Zudem muss der Versicherte den Wechsel der Zulassungsbehörde mitteilen und ihr die Deckungskarte zukommen lassen.
Geld$eligkeiten.de-Tipp:
Vor dem Wechsel sollten Versicherungstarife verglichen werden. Besonderes Augenmerk verdienen dabei die Sonderrabatte.Privatfinanz-Lexikon
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Datum: 20.11.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Michael Heimann/ Pixelio.de (Teaser), Michael Heimann/ Pixelio.de (Textbild 1)

