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Fahrzeug Erstattung nach Unfall

Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Preis eines Kraftfahrzeuges vor dem Unfall. Der Fahrzeughalter hätte diese Summe aufwenden müssen, um bei einem Händler das gleichwertige Fahrzeug zu kaufen.

Kommt es zu einen Unfall, muss geklärt werden, ob das geschädigte Fahrzeug repariert wird oder der Fahrzeughalter den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt bekommt. Mit dieser Wiederbeschaffungssumme kann er sich dann ein neues, gleichwertiges aber unfallfreies Fahrzeug beschaffen.

Kfz-Reperaturkosten oder Wiederbeschaffungswert


Ob der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reperaturkosten oder Erhalt des Wiederbeschaffungswertes hat, entscheidet oft ein Sachverständiger. Sind die Reparaturkosten erheblich geringer als der Wiederbeschaffungswert, dann hat der Versicherte nur Anspruch auf die entstandenen Reparaturkosten. Liegen die Reperaturkosten allerdings weit über dem Wiederbeschaffungswert, hat der Versicherte Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Wenn die Reparaturkosten weniger als 30 Prozent unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, können Sie Anspruch auf die Wiederbeschaffungssumme stellen. Es gibt hierbei allerdings keine einheitliche Rechtsprechung. Je nach Fall und Versicherung wird der Antrag zugestimmt oder abgelehnt.

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Datum: 16.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)