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Der Zweitwagen

Mit dem Zweitwagenrabatt können Verbraucher Bares sparen, denn die Konditionen der Versicherungsunternehmen sind sehr attraktiv. Allerdings müssen auch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer bereits schon seinen Erstwagen versichert hat, kann bei dem Zweitwagen von vergünstigte Konditionen bei der Versicherung profitieren. Viele Versicherungen gewähren für den Zweitwagen den so genannten Zweitwagenrabatt.

Den Zweitwagen so günstig wie den Erstwagen versichern


Unter bestimmten Voraussetzungen stufen Versicherungsunternehmen den Zweitwagen in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse ein. Normal beginnt der Fahrzeughalter in der teuren Schadenfreiheitsklasse 0. Doch viele Versicherungen gewähren einen Zweitwagenrabatt, sodass die Schadenfreiheitsklasse ½ beträgt.

Voraussetzung für den günstigen Tarif ist, dass der Zweitwagen bei der gleichen Versicherung, wie der Erstwagen versichert wird. Aber auch Familienstand, Alter und Unfallrate spielen bei der Einstufung eine wichtige Rolle.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Am Besten informieren Sie sich im Voraus bei ihrer Versicherung über den Zweitwagenrabatt. Anschließend können sie die Kosten, die ein zweites Fahrzeug mit sich bringt, besser kalkulieren.

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Datum: 04.11.2009 09:00 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)