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Gesetzliche Pflicht zur Autoabsicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Autohalter Pflicht. Die Versicherungen müssen dabei sogar bestimmte Mindesthaftungsgrenzen einhalten.

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Zulassungsstelle verlangt als Nachweis bei der Anmeldung eines Autos elektronisch die Bestätigung mit einer vom Versicherer mitgeteilten Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer), früher war das die sogenannte Deckungskarte. Mit dieser bestätigt das Versicherungsunternehmen, dass auf das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung und einer vorübergehenden Abmeldung oder einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft muss dies der Zulassungsstelle erneut nachgewiesen werden.

Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland einen Mindestschutz von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro Vermögensschäden.

Kfz-Haftpflichtversicherung: der Schutz

Kommt durch das Fahrzeug jemand zu Schaden, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf, egal, ob ein Personen,- Sach- oder Vermögensschaden entsteht.

Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht außerdem ab, sie enthält also eine Art passiven Rechtsschutz.

Was die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt

Nicht in allen Fällen muss die Versicherung für entstandenen Schaden aufkommen: Grobe Fahrlässigkeit ist nicht grundsätzlich mitversichert. In folgenden Fällen muss der Fahrzeugshalter selbst zahlen:

  • das Fahrzeug wurde zu einem anderen Zweck verwendet, als angegeben
  • ein unberechtigter Fahrer hat das Auto gefahrender Fahrer hat keinen gültigen Führerschein
  • bei einer Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit
  • bei einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschende Mittel
  • bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden


Geld$eligkeiten.de-Tipp:
Beim Abschluss Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass die Deckungssumme möglichst hoch ist, also mindestens 100 Millionen Euro beträgt. Denn wenn bei einem Unfall gleich mehrere Menschen zu Schaden kommen, ist diese zunächst hoch anmutende Summe schnell aufgebraucht. Die Mehrkosten zu geringeren Deckungssummen sind minimal.

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Datum: 17.09.2009 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)