
Wie viel darf es bei der Kfz-Versicherung sein?
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Gerade bei der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung gibt es neben den unterschiedlichen Preisen weitere Kostenmerkmale.
So bezahlt der Fahrer eines Audi A6 deutlich mehr an Beiträgen als der ruhige Halter einer Volvo-Familienkutsche - die Typenklassen machen es. Aber auch die individuelle Unfallshäufigkeit treibt die Kosten in die Höhe.
Konditionen und Rabatte bei der Kfz-Versicherung
Nicht nur für die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung, sondern auch für alle anderen Versicherungen gilt: Die Konditionen bestimmen den Preis. Bei einer hohen Selbstbeteiligung ist eine Kfz-Vollkasko- manchmal kaum teurer als eine Kfz-Teilkaskoversicherung. Im hart umkämpften Markt der Haftpflicht- und Kaskoversicherungen treibt darüber hinaus das Rabattwesen seine Blüten.
So zahlen Zweitwagenbesitzer, die ihr Auto ausschließlich selbst fahren und es dann auch noch abends in der eigenen Garage parken, weniger. Aber auch Rabatte für bestimmte Berufsgruppen gibt es: Eine Versicherungsgesellschaft mochte da besonders die Tapezierer - nicht aber die Malerinnung - bevorzugen. Der Sinn der ganzen Sache: Bei sinkenden Margen und niedrigen Preisen sollen die einzelnen Produkte trotzdem unterscheidbar bleiben. Oder negativ ausgedrückt: Der Dschungel an Angeboten soll den Vergleich erschweren.
Typklassen der Kfz-Versicherung
Wer nobel fährt, zahlt viel? Das stimmt so nicht: Die Autoversicherer ermitteln jedes Jahr neu, wie teuer sie die etwa 12.000 verschiedenen Fahrzeugtypen kommen. Abrufbar sind diese auf der Website des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das wirkt sich deutlich in den Versicherungskosten aus. Je nach Versicherungsart unterscheiden sich die Umstufungen stark, müssen also die Typklassen der Haftpflicht- nicht automatisch mit denen der Teil- oder Vollkaskoversicherungen übereinstimmen.
Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung
Etwas missverständlich ist die Bezeichnung "Rabatt", denn damit kann auch eine Zuzahlung gemeint sein. Der Schadenfreiheitsrabatt richtet sich danach, wie viele Jahre eine Person schadenfrei fährt. Im günstigsten Fall muss der Versicherungsnehmer nur 25 Prozent der Grundprämie bezahlen. Notorische Unfallbauer bezahlen aber über das Doppelte vom "Normalzustand", nämlich bis zu 240 Prozent der Grundprämie.
Übrigens: Nach einer Fahrpause von zu sieben Jahren stufen die meisten Versicherer den Rabatt in der damaligen Höhe ein. Außerdem kann die schadenfreie Zeit mit dem Zweitwagen des Vaters auch auf Sohn oder Tochter übertragen werden.
Geld$eligkeiten.de-Tipp:
Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer Versicherung gründlich die Konditionen. Tipps erhalten Sie hier auf der Website oder auch bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest. Auch hier bei Geld$eligkeiten.de können Sie die Konditionen von Kfz-Versicherungen miteinander vergleichen.
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Datum: 24.09.2009 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)

