
Auto fahren im Urlaub
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Wer mit dem Mietwagen ins Ausland will, sollte seine Versicherung überprüfen. Die Versicherungssummen im Haftpflichtbereich sind oft niedriger als in Deutschland. Gegen eine zu geringe Deckung hilft die so genannte Mallorca-Police für das europäische Ausland.
Zwangsweise Kfz-haftpflichtversichert ist, wer auch in Deutschland ein eigenes Auto besitzt. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Für die Fahrt mit dem eigenen Wagen ins Ausland gelten dann die vereinbarten Haftpflichtsummen. Und: Auch Fahrten mit dem Mietwagen im Ausland sind oft über diesen Vertrag versichert. Dies sollte man auf jeden Fall vor Reiseantritt vom Versicherer prüfen und bestätigen lassen." Für den eigenen PKW gilt: Der Gesetzgeber verlangt in Deutschland einen Mindestschutz von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Kfz-Versicherung prüfen
Empfehlenswert ist aber eine Gesamtdeckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro und höher für alle Sach,- Vermögens- und Personenschäden, wobei jeder einzelne Personenschaden mit mindestens acht Millionen Euro abgedeckt sein sollte. Beim Mietwagen im Ausland sind die Regelungen der Versicherer sehr unterschiedlich: Manchmal fehlt eine entsprechende Mallorca-Police in der eigenen Kraftfahrzeugversicherung völlig, manchmal deckt sie die Schäden in gleicher Höhe wie für den eigenen PKW. Dazwischen ist viel Spielraum: Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist ratsam.
Risiko im Ausland
Dass eine Haftungszusage durch einen deutschen Versicherer unbedingt nötig ist, zeigen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in anderen Ländern: So liegen sie pro Person etwa in Spanien nur bei 340.000 Euro, in der Türkei sogar nur bei 9.200 Euro und in den USA bei 50.000 Euro. Sachschäden sind noch wesentlich schlechter abgesichert. Geht die Schadenssumme darüber hinaus - und das passiert schnell - dann muss der Urlauber den Fehlbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
Mallorca-Police erwerben
Sind in einem Schutzbrief, einer Kreditkartenversicherung oder der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung Auslandsbedingungen ausreichend enthalten, dann kostet ein zusätzlicher Schutz nur zusätzliches Geld: Der Abschluss einer zusätzlichen Police ist also sinnlos. Ist dies nicht der Fall, dann hilft die Mallorca-Police. Sie gilt im europäischen Ausland für ein bis zwölf Monate und kostet pro Monat etwa 20 Euro. Für den asiatischen Teil der Türkei ist beim deutschen Versicherungsinstitut eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes zu beantragen. Die Erweiterung ist nur einmal pro Jahr für die Dauer von drei Monaten möglich und kostet 30 Euro.
Ist in Deutschland kein Kraftfahrzeug zugelassen, benötigt man eine Traveller-Police, die weltweit Gültigkeit hat.
Sie fungiert als zusätzliche Autohaftpflichtversicherung. Versicherer sind beispielsweise die Automobilclubs. Wichtig dabei: Versichert sind mitreisende Ehe- oder Lebenspartner, Beschädigungen am Fahrzeug aber nicht.
Schaden am Mietwagen
So ist der Vollkaskoschutz vor Ort standardmäßig häufig dürftig. Hohe Selbstbehalte muss der Reisende in Kauf nehmen, wenn das Auto beschädigt oder gestohlen wird. Der Reisende sollte auch deshalb den Wagen bei einer anerkannten Autovermietung besorgen und vor Ort den Vollkaskoschutz überprüfen und notfalls aufstocken. Das ist häufig ohne Probleme möglich. In Deutschland gebucht sind dabei auch die Vertragsbedingungen klar verständlich und das ist manchmal sogar billiger als die Buchung vor Ort. Aber auch hier gilt: Manchmal muss der Vollkaskoschutz direkt vor Ort aufgestockt werden. Generell wichtig: Vertragsbedingungen müssen vor der Unterschrift gelesen werden. Nicht der Preis alleine bestimmt die Güte eines Mietwagens im Ausland. Wer sich nicht vorher informiert, zahlt im Schadensfall drauf.-Werbung-
Datum: 05.11.2009 09:00 Uhr
Fotos: ADAC (Teaser), GDV (Textbild 1)

