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Regulieren oder nicht?

Bei kleinen Summen lassen die Unfallgegner die Versicherung gerne aus dem Spiel und handeln die Schadensbegleichung untereinander aus. Die Einstufung in eine ungünstigere Beitragsklasse kostet nämlich manchmal mehr als der Unfall selbst.

Rechtlich abgesichert - Verschweigen kleiner Schäden


Kleinere Bagatellfälle müssen nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Für Unfälle, die allerdings mit hohen Kosten verbunden sind, ist dies innerhalb einer Woche Pflicht. Für die Meldung von Bagatellfällen hat der Autofahrer in der Regel bis zum Jahresende Zeit. Bei Dezemberschäden läuft die Frist bis Ende Januar des Folgejahres. Er kann sich vom Versicherer ausrechnen lassen, ob es günstiger ist, alle oder nur den billigsten oder keinen Schaden im Jahr selbst zu bezahlen. Das gilt ebenso für die Haftpflichtleistung an den Unfallgegner wie auch für die selbst empfangene Kaskozahlung.

Rückzahlung der Versicherungsleistung


Auch bereits durch die Versicherung abgewickelte Unfälle können oft nachträglich aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Nach Abschluss der Schadensregulierung muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherten über die Höhe des ausgezahlten Betrages unterrichten. Dieser hat dann ab Eingang der Mitteilung sechs Monate Zeit seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten. Eine Einstufung in die ungünstigere Beitragsgruppe muss dann vom Versicherer rückgängig gemacht werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden rückwirkend erstattet.

Geld$eligkeiten-Tipp:
Lassen Sie sich gerade bei Bagatellfällen genau ausrechnen, was für Sie kostengünstiger ist: Einstufung in die ungünstigere Beitragsklasse mit Schadensregulierung durch die Versicherung oder komplette oder teilweise Begleichung der Schäden aus eigener Tasche.

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Datum: 01.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Jörg Stroisch
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)