
Wann sich die Vollkasko lohnt
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Um nicht auf den Kosten von auftretenden Schäden am neuen Auto sitzen zu bleiben, schließen viele Fahrzeugbesitzer eine Vollkaskoversicherung ab.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden der Teilkaskoversicherung. Somit ist ein Grundschutz, etwa bei Steinschäden an der Windschutzscheibe, bei Wildunfällen oder bei einem Kabelbrand, gegeben.
Doch die Vollkasko bietet noch zusätzlichen Schutz: Neben einem Blechschaden nach einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden, etwa Kratzer oder eine abgeknickte Autoantenne. Besonders für Fahrzeuge, die häufig auf der Straße geparkt werden, kann sich das schnell lohnen. Nicht versichert sind dagegen Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Brems,- Betriebs- und reine Bruchschäden.
Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung
Zwar gibt es durchaus die Vollkaskoversicherungen fast zum Preis einer Teilkaskoversicherung. Erkauft wird dies aber mit einer wesentlich höheren Selbstbeteiligung am Reparaturpreis.
Treten Schäden am eigenen Auto auf, übernimmt die Kaskoversicherung die Kosten, allerdings muss ein Teil aus der eigenen Tasche begesteuert werden.
Vorsicht Kleingedrucktes
Ist die Selbstbeteiligung eine ziemlich eindeutige Unterscheidungsgröße beim Abschluss einer Kaskoversicherung, so gibt es daneben aber zahlreiche weitere Unterschiede beim Kleingedruckten. Manche Versicherer verzichten bei der Vollkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Geld$eligkeiten-Tipp:
Auch für die der Kaskoversicherung gilt: Kfz-Versicherungen immer zuerst vergleichen! Überprüfen Sie die Konditionen und die Vertragsunterlagen genau. Erst danach sollten Sie unterschreiben. Lassen Sie sich nicht vom Versicherungsvertreter drängen. Sollten Sie nach der Unterschrift doch verunsichert sein, so haben Sie nach dem Haustürwiderrufsgesetz zwei Wochen Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Kündigen Sie den Vertrag immer schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein.
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Datum: 13.10.2009 09:00 Uhr
Autor: Eva Schubert
Fotos: Stephan Wengelinski/ Pixelio.de (Teaser), Stephan Wengelinski/ Pixelio.de (Textbild 1)

