
Steueränderungen für 2010
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Höhere Steuerfreibeträge, Lockerung im Erbrecht. Und Versicherungen werden zu Sonderausgaben. Das neue Jahr 2010 bringt für den Verbraucher viele steuerlichen Neuerungen.
Das Jahr 2010 bringt dem Verbraucher viele neue steuerliche Änderungen. Die meisten davon hat noch die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebracht. Die wichtigsten beschlossenen Änderungen zum Jahreswechsel 2009/2010 fasst die Dresdner Bank in einer Pressemitteilung zusammen:
- Höherer Steuerfreibetrag: 2010 steigen die jährlichen Grundfreibeträge für Alleinstehende von 7834 Euro auf 8.004 Euro und für Ehepaare von 15.669 Euro auf 16.009 Euro.
- Steuergrenze für Rentner steigt: Rentner müssen im neuen Jahr erst eine Steuererklärung abgeben, wenn sie über 8.004 Euro als Alleinstehender und 16.009 Euro als Verheirateter aus Privat- und Firmenrenten oder anderen Einnahmen beziehen.
- Mehr Zuverdienst beim Kindergeld: Volljährige Kinder dürfen vom neuen Jahr an bis zu 8.004 Euro verdienen, ohne Kindergeld und Kinderfreibetrag ihrer Eltern zu gefährden.
- Versicherungen werden Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies bringt je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Höhe des Einkommens mehrere hundert Euro Entlastung im Jahr.
- Mehr Unterhalt absetzbar: Unterhaltszahlungen sind ab 2010 auch über dem bisherigen Höchstbetrag von 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Bedingung: Der Mehraufwand muss ein Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners sein. Der Unterhalt an bedürftige Angehörige, etwa die alten Eltern, ist nun bis 8.004 Euro (zuvor 7.680 Euro) absetzbar. Darüber hinaus können Zahlungen für deren Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden.
- Mehr Rürup absetzbar: Bezieher einer Rürup-Rente können im neuen Jahr 70 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerlich geltend machen. Dies sind 14.000 Euro jährlich. 2009 konnten nur 13.600 Euro (68 Prozent) abgesetzt werden.
- Höhere Leistungen der Pflegekasse: 2010 erhalten Senioren mehr Geld aus der Pflegeversicherung. So steigen das Pflegegeld für Pflegestufe I auf 225 Euro, für Pflegestufe II auf 430 Euro und für Pflegestufe III auf 685 Euro und die Sachleistungen bei ambulanter Pflege für Pflegestufe I auf 440 Euro, für Pflegestufe II auf 1.040 Euro und für Pflegestufe III auf 1.510 Euro. Die Leistungen zur stationären Pflege werden nur bei Pflegestufe III auf 1.510 Euro und bei Härtefällen auf 1.825 Euro angehoben.
- Lockerungen im Erbrecht: Künftig werden Schenkungen, die weniger als zehn Jahre vor Tod des Erblassers stattfanden, nicht mehr voll vom Pflichtteil abgezogen. Es erfolgt eine Staffelung je nach Schenkungszeitpunkt. Ab 2010 werden zudem Pflegeleistungen direkter Abkömmlinge stärker bei der Erbteilsberechnung anerkannt.
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Datum: 04.01.2010 12:30 Uhr
Autor: Heidi Hecht
Fotos: Fotolia (Teaser), Fotolia (Textbild 1)
- Höherer Steuerfreibetrag: 2010 steigen die jährlichen Grundfreibeträge für Alleinstehende von 7834 Euro auf 8.004 Euro und für Ehepaare von 15.669 Euro auf 16.009 Euro.

